Leben und Wohnen Alte Schule | 4. Begleitratssitzung Machbarkeitsstudie  Protokoll vom 9. Juli 2024

Veranstaltungsort: Rathaus Heikendorf

 Teilnehmer:innen:

 

Herr Volmar begrüßt die Runde des Begleitrats und bedankt sich speziell bei Herrn Seidel von der Diakonie für die schon fast lanjährige gute Unterstützung. Ursprünglich strebte die Initiative ja eine Schaffung von mehr stationären Pflegeplätzen an, die bitter notwendig sind, stellte aber fest, dass zur jetzigen Zeit keine Einrichtung dafür aufgeschlossen war. Die Diakonie gab dann mit ihrem Vorschlag den Ansatz für ein Leben bis ans Lebensende in Heikendorf für mehr als 95% der Bewohner in so einer Einrichtung.

Ziel: Es soll eine Form des „Betreuten Wohnens“ für Heikendorfer in Heikendorf geschaffen werden, die sich Bewohner des Ortes auch mit kleineren Rentenbudgets leisten können.

Grundlage ist, dass pro Jahr ca. 50 Heikendorfer Senioren aus ihrem Umfeld wegziehen müssen, wegen Mangel an Wohnungen im „Betreuten Wohnen“.

 Dem Vorschlag von Herrn Volmar, erst den Punkt Finanzierung zu besprechen, folgt die Runde nicht. Die bestehende Agenda soll im logischen Ablauf, wie von Zastrows vorgesehen beibehalten werden.

TOP 1 Machbarkeitsstudie (Frau und Herr Zastrow, Q2 Zastrow + Zastrow)

Frau und Herr Zastrow erläutern ihren stadtplanerischen Entwurf und stellen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor (siehe Machbarkeitsstudie Abschlussbericht zum 09.07.2024).

  1. Hinweis auf IEK (Fortschreibung)
  2. Städtebau

Die 3-Geschossigkeit der Gebäude soll sich einfügen und etwas öffnen (vielfältig, nachbarschaftlich, mit hohem Aufenthaltswert), bei gleichzeitiger Privatheit der Anlage

  1. Begegnungsstätte

Der Komplex soll eine Begegnungsstätte mit Aufenthaltswert zu den angrenzenden Gebäuden mit Supermarkt, Wohnungen für junge Familien und Quartiers-Garagenstellplätzen sein.

Die Realisierung wäre in Bauabschnitten (BA 1 – BA 4) möglich.

Empfehlung dazu: Die Freiraumplanung sollte als Wettbewerb über alle vier Bauabschnitte ausgeschrieben werden.

  Der Baumbestand soll erhalten bleiben, speziell um die OTGS herum.

 Genossenschaft / Konzept, Kosten und Wirtschaftlichkeit der Pflege

Wenn Wohnungen einmal in einer bestimmten Wohnstufe eingerichtet sind, müssen sie in dieser Wohnstufe bleiben (aus Kostengründen für Rückbau). Üblich und meistens ausreichend ist Stufe 1.

Deshalb sollte die Förderthematik vor dem Bauantrag geklärt werden, damit die Grundraster der Wohnungen passen und feststehen.

Eine Pool-Lösung ist ausgeschlossen.

 Konsequenzen aus der Machbarkeitsstudie

Entscheidend ist der Wille der Gemeinde zur Umsetzung und Schaffung des rechtlichen Rahmens:

·         Herr Peetz meinte, das Grundstück muss wohl ausgeschrieben werden nach geltender Selbstverpflichtung nach Beschlusslage der Gemeindevertrtetung.

 Fazit der Zastrows aus der Machbarkeitsstudie:

Die Machbarkeit ist in der vorgestellten Form mit den heutigen Annahmen gegeben.

TOP 2 Finanzierung der Genossenschaft (Frau Rupp, Conplan)

Frau Rupp stellt ihre Berechnungen zur Finanzierung vor.

 Herr Volmar stellt seine Investitionsrechnung für Genossenschaftsmitglieder vor und hebt die Problematik der Einlagenhöhe für Genossenschaftsmitglieder im 1. Förderweg mit kleinem Einkommen hervor, die wohl keine notwendige Finanzierung der relativ hohen Genossenschaftseinlage durch das kfw-134 Programm bekommen würden und die notwendige Zwischenfinanzierung für frei finanzierte Genossenschaftsmitglieder, die ihre Immobilie erst ab einem Zeitpunkt des Einzugs in die Wohnanlage verkaufen können (da ist das KfW-Darlehen mit max. 100.000 € wiederum zu klein)

Herr Grabert, Esbjergweg eG, weist darauf hin, eine Genossenschaft kann sich eigene Regeln geben, wie z. Bsp. das „Solidar-Prinzip als Basis“. Dabei könnten Mitglieder mit höherem Kapital ggf. für solche ohne Kapital einen Anteil mitübernehmen. Motto: „Die Starken tragen die Schwachen.“

 Herr Krüger, Innenministerium SH, stellt klar, die Gruppe muss für diese Punkte aus sich heraus eine Lösung finden. Die Investitionsbank prüft dann, ob sie in so einem Fall unterstützen könnte. Generell muss die Genossenschaft über eine eigene Finanzierungslösung nachdenken. Das Innenministerium kann prüfen, inwiefern so ein Projekt unterstützt werden kann.

 Herr Peetz, Bürgermeister, weist darauf hin, dass die GbR erst zur Genossenschaft werden und die Finanzierungsmöglichkeit nachweisen muss.

 Herr Krüger, Innenministerium SH, betrachtet dieses Modell als bedenkenswerte Idee, die evtl. gefördert werden könnte. Das ist aber keine Zusage! Er sieht durch die „integrierte Pflege“ in diesem Modell ein finanzielles Strukturproblem, das festzustellen, war alleine schon ein Erfolg dieser Machbarkeitsstudie.